Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anna-Katharina Schroth

auftretend unter Annakatarina Schroth | Business Management & Brand Empowerment

c/o EINHORN Business Management & Brand Empowerment UG (haftungsbeschränkt)
Florian-Geyer-Straße 15
07545 Gera
Deutschland

E-Mail: anna@brand-empowerment.de
USt-IdNr.: DE365151678

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Anna-Katharina Schroth, auftretend unter Annakatarina Schroth | Business Management & Brand Empowerment, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren Kund:innen.

(2) Die AGB gelten insbesondere für:

  • strategische Unternehmens-, Marken-, Zielgruppen-, Marketing- und Kommunikationsberatung,

  • Positionierungs- und Go-to-Market-Prozesse,

  • geförderte und nicht geförderte Beratungsleistungen,

  • Strategieprozesse, Workshops, Moderationen und Vorträge,

  • online buchbare Beratungs-, Sparring- und Begleitangebote,

  • digitale Produkte, insbesondere Workbooks, Vorlagen und Downloads,

  • physische Produkte aus dem Onlineshop.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Anna-Katharina Schroth. Die EINHORN Business Management & Brand Empowerment UG (haftungsbeschränkt) ist trotz der c/o-Anschrift nicht Vertragspartnerin. Leistungen der UG, insbesondere operative Kommunikations-, Content- und Websiteleistungen sowie Angebote von häselWORK, unterliegen gesonderten vertraglichen Regelungen.

(5) Maßgeblich dafür, mit wem ein Vertrag geschlossen wird, ist die im individuellen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im jeweiligen Bestellvorgang bezeichnete Vertragspartnerin.

(6) Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Kund:innen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge

(1) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuell erstellten Angebot, der jeweiligen Leistungs- oder Produktbeschreibung, der Buchungsseite und diesen AGB.

(2) Für individuell vereinbarte Beratungen, Strategieprozesse, Workshops, Moderationen und Vorträge ist das jeweilige Angebot, insbesondere das über sevDesk übermittelte Angebot, maßgeblich.

(3) Für online buchbare Leistungen, digitale Produkte und physische Waren ist die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichte Leistungs- oder Produktbeschreibung maßgeblich.

(4) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen und Regelungen im jeweiligen Angebot gehen diesen AGB vor. Danach gelten die jeweilige Leistungs- oder Produktbeschreibung und ergänzend diese AGB.

(5) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Ein individuell erstelltes Angebot kann innerhalb der dort genannten Gültigkeitsdauer angenommen werden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform, durch eine elektronische Annahme über sevDesk oder durch einen auf Wunsch der Kund:innen begonnenen Leistungsaustausch zustande.

(2) Änderungen oder Ergänzungen eines individuellen Angebots gelten nur, wenn die Anbieterin sie bestätigt hat.

(3) Die Darstellung von Leistungen und Produkten im Onlineshop stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Kund:innen geben durch Abschluss des Bestell- oder Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

(4) Der Vertrag über eine online bestellte Leistung oder ein Produkt kommt mit der Übermittlung der Buchungs- oder Auftragsbestätigung, mit der Bereitstellung des digitalen Produkts, mit dem Versand einer Ware oder mit dem Beginn der gebuchten Leistung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

(5) Bei online gebuchten Terminen gilt die Buchungsbestätigung als Vertragsannahme, soweit im Buchungsvorgang nichts anderes angegeben ist.

(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Art und Umfang der Leistungen

(1) Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Leistungen selbstständig und eigenverantwortlich. Sie unterliegt hinsichtlich der fachlichen Ausgestaltung, der Arbeitsweise, des Arbeitsorts und der Zeiteinteilung keinen Weisungen der Kund:innen, soweit keine konkreten Termine oder Arbeitsergebnisse vereinbart wurden.

(2) Beratungs- und Sparringleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, kommunikativer oder sonstiger Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser im individuellen Angebot ausdrücklich als geschuldetes Arbeitsergebnis festgelegt wurde.

(3) Soweit die Erstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses vereinbart wird, insbesondere eines Konzepts, einer Analyse, eines Textes, eines Strategiedokuments oder einer vergleichbaren Ausarbeitung, richtet sich die geschuldete Beschaffenheit nach dem individuellen Angebot.

(4) Die Anbieterin darf qualifizierte Mitarbeiter:innen oder externe Dienstleister:innen für unterstützende oder ergänzende Tätigkeiten einsetzen. Sie bleibt gegenüber den Kund:innen für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich. Ist die persönliche Leistungserbringung durch die Anbieterin vereinbart oder aufgrund von Förderbedingungen erforderlich, werden Dritte nur im entsprechend zulässigen Umfang eingesetzt.

(5) Beratungsleistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung. Rechtliche, steuerliche und förderrechtliche Fragen sind von den Kund bei entsprechend qualifizierten Stellen prüfen zu lassen.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen digital und ortsunabhängig zu erbringen, sofern im individuellen Angebot oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung kein anderer Ort vereinbart wurde.

§ 5 Mitwirkungspflichten der Kund:innen

(1) Kund:innen stellen alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten und sonstigen Mitwirkungen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Kund:innen stellen sicher, dass sie berechtigt sind, die übermittelten Inhalte, Daten, Bilder, Texte, Marken, Materialien und Zugänge für den jeweiligen Auftrag zu verwenden und der Anbieterin zugänglich zu machen.

(3) Kund:innen benennen bei Bedarf eine entscheidungs- und freigabeberechtigte Ansprechperson. Feedback und Änderungswünsche sollen gebündelt und innerhalb der im Angebot oder Projektplan vereinbarten Fristen übermittelt werden.

(4) Kund:innen prüfen von ihnen freizugebende Inhalte insbesondere auf fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den tatsächlichen Gegebenheiten ihres Unternehmens oder ihrer Organisation.

(5) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder nachträglicher Änderungen durch Kund:innen, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Die Anbieterin ist berechtigt, frei gewordene Kapazitäten anderweitig zu vergeben und die Fortsetzung des Projekts nach ihrer aktuellen Kapazitätsplanung neu einzuordnen.

(6) Entsteht durch eine von Kund:innen verursachte Verzögerung oder nachträgliche Änderung ein zusätzlicher Aufwand, wird dieser nur nach vorheriger Information und entsprechender Vereinbarung zusätzlich berechnet.

§ 6 Termine, Leistungsänderungen und Abnahme

(1) Termine und Leistungszeiträume ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer ergänzenden Vereinbarung.

(2) Termine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Projektfristen setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten der Kund voraus.

(3) Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen und Korrekturschleifen. Weitergehende Änderungen, zusätzliche Varianten oder eine grundlegende Neuausrichtung sind gesondert zu vereinbaren.

(4) Soweit ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis geschuldet ist, werden Kund:innen dieses nach Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und bei vertragsgemäßer Leistung abnehmen. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

(5) Strategische oder gestalterische Änderungswünsche, die nicht auf einer Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang beruhen, stellen keinen Mangel dar.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der Buchungs- beziehungsweise Bestellseite.

(2) Bei Online-Buchungen und Bestellungen ist die Vergütung über die im Bestellvorgang angebotene und von den Kund:innen gewählte Zahlungsmethode zu entrichten. Soweit im Bestellvorgang nichts anderes angegeben ist, wird die Vergütung mit Vertragsschluss fällig.

(3) Bei individuell erstellten Angeboten gelten die dort vereinbarten Zahlungsmodalitäten, Abschläge und Fälligkeiten. Individuelle Regelungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

(4) Enthält ein individuelles Angebot keine gesonderte Zahlungsfrist, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.

(5) Gegenüber Verbraucher:innen werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei physischen Produkten können zusätzlich ausgewiesene Versandkosten anfallen. Bei individuellen Angeboten gilt die dort vorgenommene Ausweisung als Netto- oder Gesamtpreis.

(6) Reise-, Übernachtungs-, Material-, Lizenz-, Produktions- oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung mit den Kund:innen vereinbart wurde.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Anbieterin kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

§ 8 Geförderte Beratungsleistungen

(1) Bei geförderten Beratungsleistungen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms und die Regelungen des individuellen Angebots.

(2) Die Verantwortung für die fristgerechte Antragstellung, die Förderfähigkeit des Vorhabens, die Einhaltung der Förderbedingungen und die Einreichung erforderlicher Nachweise liegt bei den Kund:innen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Leistung vereinbart wurde.

(3) Die Anbieterin unterstützt bei Antragstellung, Durchführung und Nachweisführung nur in dem im Angebot vereinbarten Umfang.

(4) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für die Bewilligung, Auszahlung oder endgültige Anerkennung einer Förderung. Entscheidungen der Förderstellen sowie Änderungen von Richtlinien oder Verwaltungspraxis liegen außerhalb ihres Einflussbereichs.

(5) Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von der Bewilligung oder Auszahlung einer Förderung zu entrichten, sofern das individuelle Angebot nichts anderes bestimmt. Gesetzliche Ansprüche aufgrund einer von der Anbieterin zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

(6) Soweit ein Förderprogramm verlangt, dass vor Antragstellung oder Bewilligung noch kein Auftrag erteilt und keine Leistung begonnen wird, sind Kund:innen dafür verantwortlich, die Anbieterin rechtzeitig darüber zu informieren und die erforderliche Reihenfolge einzuhalten.

§ 9 Absage und Verlegung von Terminen

(1) Die folgenden Regelungen betreffen die Absage einzelner Termine oder Veranstaltungen. Sie gelten nicht für den gesetzlichen Widerruf und nicht für die Kündigung eines bereits laufenden Beratungs- oder Projektvertrags.

(2) Soweit im individuellen Angebot oder im Buchungsvorgang keine abweichende Regelung getroffen wurde, können einzeln gebuchte Beratungs- oder Sparringtermine wie folgt abgesagt oder verlegt werden:

  • bei einer Mitteilung mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei,

  • bei einer Mitteilung weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor Beginn gegen Zahlung von 50 Prozent der vereinbarten Vergütung,

  • bei einer Mitteilung weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen gegen Zahlung von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung.

(3) Soweit im individuellen Angebot oder im Buchungsvorgang keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten für offene Workshops und Veranstaltungen folgende Bedingungen:

  • bei einer Absage mindestens 14 Kalendertage vor Beginn kostenfrei,

  • bei einer Absage weniger als 14, aber mindestens 7 Kalendertage vor Beginn gegen Zahlung von 50 Prozent der Teilnahmegebühr,

  • bei einer Absage weniger als 7 Kalendertage vor Beginn oder bei Nichterscheinen gegen Zahlung von 100 Prozent der Teilnahmegebühr.

(4) Kund:innen können nach vorheriger Mitteilung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern keine persönlichen Zulassungs-, Förder- oder Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.

(5) Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Soweit ein Termin oder Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden kann, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt.

(6) Bei mehrteiligen Programmen beendet die Absage eines einzelnen Termins nicht den gesamten Vertrag. Ersatztermine werden nach Verfügbarkeit vereinbart, sofern das jeweilige Angebot eine Verlegung vorsieht.

(7) Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben von diesem Abschnitt unberührt.

§ 10 Digitale Produkte und Downloads

(1) Digitale Produkte, insbesondere Workbooks, Vorlagen, Checklisten und sonstige Download-Inhalte, werden nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt durch Übersendung eines Download-Links oder durch Freischaltung eines elektronischen Zugangs. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung nach vollständigem Zahlungseingang. Umfang, Dateiformat und gegebenenfalls erforderliche technische Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

(2) Das Widerrufsrecht von Verbraucher erlischt bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten, sobald die Beraterin mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem die Verbraucher

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Beraterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt,

  2. ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verlieren, und

  3. von der Beraterin eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, erhalten haben, in der die Zustimmung und die Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts festgehalten sind.

(3) Die Zustimmung und die Bestätigung nach Absatz 2 werden im Bestellprozess gesondert eingeholt. Die Vertragserfüllung beginnt mit der Bereitstellung des Download-Links oder der Freischaltung des elektronischen Zugangs.

(4) Nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Eine Erstattung allein aufgrund eines nach diesem Zeitpunkt erklärten Widerrufs erfolgt nicht. Die gesetzlichen Mängelrechte der Kund bleiben unberührt.

(5) Abweichend von § 7 dieser AGB erhalten Kund an digitalen Produkten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene Nutzung im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks. Sämtliche darüber hinausgehenden Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei der Beraterin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(6) Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über die eigene Nutzung hinaus, Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung der digitalen Produkte ist nicht gestattet, sofern die jeweilige Produktbeschreibung oder eine individuelle Vereinbarung nichts anderes bestimmt.

(7) Die Kund sind dafür verantwortlich, die in der Produktbeschreibung genannten technischen Voraussetzungen für die Nutzung der digitalen Produkte zu erfüllen. Die Beraterin gewährleistet die Bereitstellung in dem jeweils angegebenen Dateiformat. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 11 Widerrufsrecht von Verbraucher:innen

(1) Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

(2) Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.

(3) Verlangen Verbraucher:innen ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen.

(4) Wird ein Vertrag in diesem Fall vor vollständiger Leistungserbringung wirksam widerrufen, ist für die bis zum Widerruf vertragsgemäß erbrachten Leistungen Wertersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten, sofern die gesetzlichen Informations- und Zustimmungsvoraussetzungen erfüllt sind.

(5) Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt mit der vollständigen Erbringung der Leistung, wenn die Verbraucher vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Anbieterin erlischt.

(6) Für digitale Inhalte gelten ergänzend die besonderen Regelungen des folgenden Abschnitts.

(7) Unternehmer:innen steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.

§ 12 Digitale Produkte und Downloads

(1) Digitale Produkte, insbesondere Workbooks, Vorlagen, Checklisten und sonstige Download-Inhalte, werden nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt in der in der jeweiligen Produktbeschreibung angegebenen Form, insbesondere als PDF-Datei, über einen Download-Link oder durch Freischaltung eines elektronischen Zugangs.

(2) Soweit nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Bereitstellung nach erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs und vollständigem Zahlungseingang an die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Umfang, Dateiformat und gegebenenfalls erforderliche technische Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Kund sind dafür verantwortlich, eine geeignete technische Umgebung sowie eine erreichbare und zutreffend angegebene E-Mail-Adresse bereitzuhalten.

(4) Bei einem kostenpflichtigen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht von Verbraucher mit Beginn der Vertragserfüllung, wenn

  1. die Verbraucher ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anbieterin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt,

  2. die Verbraucher ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung ihr Widerrufsrecht verlieren, und

  3. die Anbieterin den Verbraucher eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt hat, in der die Zustimmung und die Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts festgehalten sind.

(5) Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, der Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, erlischt das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die Anbieterin mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

(6) Die Zustimmung und die Bestätigung nach Absatz 4 werden im Bestellprozess gesondert eingeholt. Die Vertragserfüllung beginnt mit der Bereitstellung des Download-Links, der Übermittlung der Datei oder der Freischaltung des elektronischen Zugangs. Die erforderliche Vertragsbestätigung wird den Verbraucher spätestens mit der Bereitstellung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt.

(7) Nach wirksamem Erlöschen des Widerrufsrechts ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Eine Erstattung allein aufgrund eines nach diesem Zeitpunkt erklärten Widerrufs erfolgt nicht. Gesetzliche Rechte bei einem mangelhaften digitalen Produkt bleiben unberührt.

(8) Soweit in der Produktbeschreibung keine Mehrpersonen- oder Teamlizenz vorgesehen ist, erhält die kaufende Person ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen privaten oder beruflichen Gebrauch. Bei einer Bestellung durch ein Unternehmen oder eine Organisation ist die Nutzung auf eine benannte Person beschränkt, sofern keine abweichende Lizenz vereinbart wurde.

(9) Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe an Dritte, der Weiterverkauf, die Unterlizenzierung, die öffentliche Zugänglichmachung, die Veröffentlichung, die Vervielfältigung über erforderliche Sicherungs- und Arbeitskopien hinaus oder die Verwendung zur Erstellung eines konkurrierenden Produkts, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(10) Ein bestimmtes wirtschaftliches, strategisches oder persönliches Ergebnis wird durch die Nutzung digitaler Produkte nicht geschuldet.

§ 13 Physische Produkte

(1) Für physische Produkte gelten die jeweilige Produktbeschreibung, der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtpreis und die angegebenen Versandkosten.

(2) Liefergebiet, Lieferzeit und verfügbare Versandarten werden im Onlineshop angezeigt. Kund:innen sind verpflichtet, eine vollständige und zutreffende Lieferanschrift anzugeben.

(3) Zusätzliche Versandkosten, die aufgrund einer von Kund:innen zu vertretenden fehlerhaften Anschrift oder einer unberechtigten Nichtannahme entstehen, können in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden.

(4) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Anbieterin.

(5) Für Sachmängel und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbraucher:innen und die hierfür geltende gesonderte Widerrufsbelehrung bleiben unberührt.

§ 14 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Urheberrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben bei den jeweiligen Urheber:innen. Kund:innen werden die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

(2) Soweit im individuellen Angebot nichts anderes geregelt ist, erhalten Kund:innen nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die individuell für sie erstellten finalen Arbeitsergebnisse für eigene private, berufliche oder unternehmerische Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und im für den Vertragszweck erforderlichen Umfang zu bearbeiten.

(3) Kund:innen dürfen finale Arbeitsergebnisse ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dienstleister:innen zugänglich machen, soweit dies für die eigene Nutzung und Umsetzung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Übertragung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Anbieterin.

(4) Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies im individuellen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Bereits vor Vertragsbeginn vorhandene Methoden, Modelle, Vorlagen, Prozesse, Frameworks, Analyseinstrumente, Präsentationslogiken und allgemeines Know-how der Anbieterin bleiben von der Rechtseinräumung ausgenommen. Sie dürfen von der Anbieterin weiterverwendet und weiterentwickelt werden.

(6) Bearbeitbare Ausgangsdateien, offene Arbeitsdateien, interne Entwürfe, Rechercheunterlagen und nicht ausgewählte Varianten sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Für verwendete Inhalte Dritter gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Anbieterin informiert die Kund:innen über erkennbare Beschränkungen, soweit diese für die vereinbarte Nutzung relevant sind.

(8) Kund:innen versichern, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Sie haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihnen schuldhaft verursachte Verletzungen von Rechten Dritter.

(9) Die Anbieterin veröffentlicht Projektergebnisse, nennt Kund als Referenz oder verwendet Logos, Aussagen und Projekteinblicke nur nach vorheriger Zustimmung.

§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz und digitale Werkzeuge

(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht öffentlichen Unterlagen vertraulich.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren, ohne Vertragsverletzung öffentlich werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeiter:innen und beauftragten Dienstleister:innen zugänglich gemacht werden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und diese Personen angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange die gesetzlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses bestehen.

(5) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung der Anbieterin verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung.

(6) Die Anbieterin darf digitale und KI-gestützte Werkzeuge zur Recherche, Strukturierung, Analyse, Transkription und Erstellung von Arbeitsständen einsetzen. Die fachliche Prüfung und Verantwortung für die gegenüber den Kund:innen erbrachten Leistungen verbleibt bei der Anbieterin.

(7) Personenbezogene Daten oder ausdrücklich als besonders vertraulich gekennzeichnete Inhalte werden nur in dem Umfang in externe digitale Werkzeuge eingebracht, in dem dies datenschutzrechtlich zulässig, für die Leistung erforderlich und mit den getroffenen Vereinbarungen vereinbar ist. Soweit möglich, werden Inhalte anonymisiert oder abstrahiert.

§ 16 Qualität, Gewährleistung und Verantwortung

(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang und mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt.

(2) Beratungen, Analysen und Empfehlungen beruhen auf den von den Kund:innen bereitgestellten Informationen, den vereinbarten Untersuchungsgrundlagen und dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Kenntnisstand.

(3) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für bestimmte Umsätze, Gewinne, Förderentscheidungen, Reichweiten, Suchmaschinenpositionen, Plattformergebnisse, Medienresonanz, Verkaufszahlen oder sonstige wirtschaftliche und kommunikative Erfolge.

(4) Strategische Empfehlungen stellen Entscheidungsgrundlagen dar. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen, die Umsetzung und die Prüfung ihrer rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder fachlichen Auswirkungen liegt bei den Kund:innen.

(5) Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte für konkret geschuldete Arbeitsergebnisse, Waren und digitale Produkte bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Die Anbieterin haftet außerdem unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund regelmäßig vertrauen dürfen.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen, Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen der Anbieterin.

(6) Für Ausfälle oder Änderungen von Plattformen, Software, Zahlungsdiensten, Videokonferenzsystemen oder sonstigen Leistungen Dritter haftet die Anbieterin nur, soweit sie diese zu vertreten hat.

§ 18 Ausfall, Krankheit und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs

(1) Kann die Anbieterin einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit oder eines anderen von ihr nicht zu vertretenden Ereignisses nicht wahrnehmen, informiert sie die betroffenen Kund:innen unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an.

(2) Kann ein Workshop, Vortrag oder eine vergleichbare Veranstaltung nicht wie vereinbart stattfinden, kann die Anbieterin einen geeigneten Ersatztermin oder, soweit zumutbar und vereinbart, ein digitales Ersatzformat anbieten.

(3) Ist eine Nachholung unmöglich oder für Kund:innen nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 17.

(4) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streik, erhebliche technische Störungen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse, verlängern betroffene Leistungsfristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

(5) Beide Parteien informieren sich über solche Umstände und deren voraussichtliche Auswirkungen unverzüglich.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Die Anbieterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gegenüber Verbraucher gilt die Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Gera, wenn die Kund:innen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

(5) Gera ist ebenfalls Gerichtsstand, wenn Kund:innen nach Vertragsschluss ihren Wohn- oder Geschäftssitz aus Deutschland verlegen oder ihr allgemeiner Gerichtsstand zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Stand: September 2026